top of page

Allgemeine Verkaufsbedingungen


Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich
auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware zu zahlen.
Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen
veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen,
vorbehalten.


Lieferbedingungen:
Wir liefern wie mit dem Besteller vereinbart zu den genannten Lieferterminen. Wenn durch höhere Gewalt wie Wetterbedingungen
oder Krankheitsbefall der Pflanzen sich die Ernte verschiebt oder ausfällt und dadurch die vereinbarten Liefer-Mengen sich verringern
oder ausfallen, so werden wir dies dem Besteller unverzüglich mitteilen.


Gewährleistung: Unsere angebotene Ware ist aus bkA, unbehandelte Bio-Rohware, versehen mit den notwendigen Analysen.
Sie wird vom Erzeuger und Lieferanten sachgerecht gelagert, makroskopisch auf sichtbare Verunreinigungen wie Gespinste, Larven,
Insekten, Fremdkörper usw. überprüft. Liegt keine sichtbare Verunreinigung vor, so sind die Ansprüche für eine Auslieferung erfüllt.
Wir bieten eine Entwesung der Ware an, wird diese nicht in Anspruch genommen, so obliegt das Risiko eines Befalls nach dem
Verlassen unseres Warenlagers Thessalonikis, während des Transportes oder nach der Annahme der Ware alleine dem Empfänger.
Die Verpackung der Ware ist für einen sicheren Transport konzipiert, schützt somit bestmöglich vor einer Kontaminierung auf dem
Transportweg. Die Verpackung ist ausschließlich für den sicheren Transport der Ware konzipiert.
Wird die Transport-Verpackung zum Zwecke einer Endlagerung verwendet, so haftet bei eventuellen Verunreinigungen der
Empfänger.


Die Ware ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt auf Transportschäden, Verunreinigung und andere Mängel zu überprüfen.
Mängel: Der Lieferant kann genannte Mängel nur dann akzeptieren, wenn der Empfänger der Ware innerhalb von 10 Tagen nach dem
Erhalt der Ware die Mängel dem Lieferanten schriftlich mitteilt.


Nach der 10-Tagesfrist können genannte Mängel nicht mehr akzeptiert werden, da eine Kontaminierung jederzeit und überall möglich
ist und die sachgerechte Lagerung nach Ankunft der Ware dem Empfänger der Ware obliegt.
Sollten innerhalb der genannten Frist Verunreinigung durch Fressfeinde etc. festgestellt werden, so ist dies mit einer Analyse eines
akkreditierten Instituts zu belegen, die dokumentiert, dass die Verunreinigung bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Nacherfüllung: Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware Mängel aufweisen, die bereits nachweislich vor dem
Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlagen, so wird der Lieferant die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach seiner Wahl
nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist dem Lieferanten stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu
geben.

bottom of page